
Ist die Nutzung von Kundenfotos für das eigene Portfolio erlaubt?
Jeder Fotograf hat ein großes Interesse daran, dass das eigene Portfolio die Qualitäten als Fotograf möglichst gut darstellt. Daher möchte er natürlich in seinem Fotostudio und auf der Website Fotos aus interessanten Kundenaufträgen zeigen.
Die Frage ist:
Darf man das so ohne weiteres?
In diesem Zusammenhang fragt uns Andrea W.:
Seit kurzem bin ich nun im Nebenberuf selbstständig und frage mich, wie es mit der Nutzung von Bildern aus Kundenaufträgen für das eigene Portfolio aussieht?
Ich habe z.B. Bilder von einer Praxis gemacht … auch von den Mitarbeitern bei der Arbeit. Die Bilder werden vom Kunden für die eigene Homepage genutzt.
Nun die Frage: darf ich die Bilder auf meiner Homepage als Referenz verwenden?
Und gibt es für die Nutzungsbedingen vorgefertigte Texte, die ich in den Vertrag mitaufnehmen könnte?
Danke für ihre Bemühungen.
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Die rechtliche Sicht
Wir können hier nur unsere persönliche Sicht als Fotografen schildern, da wir keine Rechtsanwälte sind. Im Zweifel raten wir dazu, einen spezialisierten Anwalt zu befragen.
Als Denkanstöße aber zumindestens soviel:
- Wenn Du keine Bildfreigabe des Menschen vor der Kamera hast, darfst Du das Foto nicht veröffentlichen oder für eigene Werbezwecke einsetzen.
- Wenn Du einem Kunden exklusive Nutzungsrechte verkauft hast, darfst Du das Foto nicht anderweitig verwenden, auch nicht für das eigene Portfolio.
Vertragsvorlagen findest Du zum Beispiel im Buch „Recht am Bild – Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative“
Die Praxis bei Privatkunden
Ich habe erlebt, dass sich Kunden bitter beschwert haben, dass ein anderer Fotograf ohne zu fragen ihre Hochzeitsfotos in seinem Schaufenster ausgestellt hat. Das ist in meinen Augen ein sicherer Weg, sich als Fotograf seinen Ruf zu ruinieren.
Wenn ein Kunde zu privaten Fotos in mein Fotostudio kommt, muss er davon ausgehen können, dass seine Fotos absolut vertraulich behandelt werden. Nur wenn er mir seine ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung gibt, kann ich diese Fotos öffentlich zeigen.
Die Praxis bei Firmenkunden
Auch bei Firmenkunden ist erst einmal Vertraulichkeit angesagt. Ein Modelabel will zum Beispiel nicht, dass die Fotos der neuen Kollektion bereits vorab im Netz kursieren, das ist nachvollziehbar. Ich habe sogar einmal erlebt, dass ein noch geheimes Trikot eines Sportartikelhersteller mit schwarzem Filzstift markiert wurde, um eine Vorabveröffentlichung zu erschweren.
Sind dann aber erst einmal Prospekte gedruckt, Anzeigen geschaltet oder ist eine Website veröffentlicht, werden die meisten Firmen nichts dagegen haben, wenn man einen Kontaktabzug davon in das eigene Portfolio aufnimmt.
Mein Rat
Ganz unabhängig von der rechtlichen Situation:
Es ist in meinen Augen eine gute Idee, sich in die Lage des Kunden zu versetzen: Welche Erwartungen hätte ich, wenn ich auf der anderen Seite des Tisches sitzen würde?
Was spricht dagegen, den Kunden zu fragen, ob man die Fotos zur Eigenwerbung benutzen kann?
In vielen Fällen wird er diesem Wunsch gerne entsprechen, weil es ja unter Umständen auch Werbung für ihn sein kann.
Und wenn er ablehnt: Dann ist das eben so. Schade, aber nicht zu ändern.
Aber falls es Dich beruhigt:
Uns geht es oft so, dass uns das Herz blutet, dass wir bestimmte Fotos nicht öffentlich zeigen und in unser Portfolio aufnehmen dürfen. Aber wenn wir für das Shooting gut bezahlt worden sind, dann ist das ja auch in Ordnung.
Bildbeispiel
Das Artikelfoto ist ein Ausschnitt aus der Zeitschrift joy, für die Michael eine kleine Reportage über eine junge Frau fotografiert hat. Mit allen Statisten (bzw. den Erziehungsberechtigten) hat Michael ein Modelrelease abgeschlossen, was aber in den meisten Fällen recht einfach war, weil es alles Jungs aus der Nachbarschaft waren, inklusive seiner eigenen beiden Söhne.
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Portfoliofreigabe von Kundenfotos. Das ist ein interessantes Thema! Vielen Dank! Mich interessiert aktuell, ob es als „ nichterlaubte Werbung“ einzustufen ist, wenn ich den Namen einer Firma unter meinen Referenzfotos nenne. Könnt ihr dazu etwas sagen?
Liebe Annette,
eine rechtlich verbindliche Auskunft kann ich dir dazu nicht geben. Du fragst wahrscheinlich danach, ob man eine solche Nennung als Werbung kennzeichnen sollte. Ich halte das für nicht erforderlich.
Beste Grüße Michael
Alles klar, Michael, davon ging ich bisher auch aus. Neulich hat mich ein Kunde etwas verunsichert, deshalb fragte ich. Danke dir! VG Annette